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Maria Gottenhuber

Maria Gottenhuber

Taxonomie-Verordnung

Ein Thema, das für Unternehmen wichtig werden wird, habe ich kurz und knapp als Beitrag zusammengefasst: die Taxonomie-Verordnung.

Immer wenn ich Skepsis von Privatpersonen betreffend Klimaaktivitäten & Wirtschaft höre, kann ich dem sehr optimistisch entgegentreten. Denn neben der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (siehe meinen Beitrag vom 1.12.2021) ist die Taxonomie-Verordnung ein weiterer Beitrag um klimaneutral zu werden. Unternehmen können sich dieser Verordnung gar nicht entziehen, da diese Teil der Jahresabschlussprüfung sein wird.

Damit wird ersichtlich, wie groß der nachhaltige Teil des Geschäfts ist. Spätestens dann wird jeder Unternehmer dahinter sein, nachhaltiges Wachstum zu forcieren. Dazu ist die Integration der  ökonomischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen im Kerngeschäft, in den Geschäftsmodellen, sowie in der Unternehmensstrategie notwendig.

Wer ist denn dazu verpflichtet?

–       Unternehmen, die heute schon eine nichtfinanzielle Erklärung im Rahmen der sogenannten Non-Financial Reporting Directive (NFRD) abgeben müssen. Auf diese kommen 2022 zusätzliche Offenlegungsanforderungen betreffend der Taxonomie-VO für das Berichtsjahr 2021 zu. Das sind Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die kapitalmarktorientiert oder als Banken und Versicherungen tätig sind. 

–       Alle anderen Unternehmen werden früher oder später folgen.

Quellen:
https://lnkd.in/esYPYzh8
https://lnkd.in/eumJWTPe

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